Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu verkaufen oder sich einfach nur unverbindlich beraten lassen möchten, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. Ich übernehme alle Schritte des Verkaufsprozesses – von der Objekterfassung über die professionelle Vermarktung bis hin zum Notartermin.
Gerne lade ich Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, bei dem ich Sie von meiner Arbeitsweise und meiner Kompetenz überzeugen kann. Vertrauen Sie auf einen reibungslosen Ablauf und eine professionelle Begleitung bei Ihrem Verkauf.
Neben dem Verkauf von Immobilien biete ich auch meine Unterstützung bei der Vermietung an. Ob Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten möchten, ich übernehme für Sie alles – von der Mietpreisanalyse über die Auswahl geeigneter Mieter bis hin zur Erstellung des Mietvertrags.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um den passenden Mieter für Ihre Immobilie zu finden und den Vermietungsprozess effizient und reibungslos zu gestalten.
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? In diesem Fall bieten wir Ihnen kostenlos eine sachkundige Objektbewertung an.
Ein Verkehrswertgutachten für Ihr Objekt benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Steuererklärung. Die professionelle Erstellung eines solchen Gutachtens wird von uns in Rechnung gestellt.
Neben dem Kaufpreis gibt es mehrere zusätzliche Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen können. Dazu gehören:
Es ist wichtig, diese zusätzlichen Kosten im Voraus zu kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Dauer des Verkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Marktumfeld, der Lage und dem Zustand der Immobilie. In der Regel dauert der Verkaufsprozess von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin etwa 3 – 6 Monate. Bei einer gut vorbereiteten Immobilie und einer realistischen Preisgestaltung kann der Verkauf aber auch schneller erfolgen.
Um eine Immobilie zu verkaufen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter den Grundbuchauszug, den Energieausweis, Baupläne und ggf. eine Wohnflächenberechnung. Auch Informationen zu möglichen Lasten oder Belastungen auf der Immobilie, wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten, sollten bereitgestellt werden. Je nach Art der Immobilie und den rechtlichen Anforderungen können noch weitere Dokumente erforderlich sein.
Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Marktwertes der Immobilie.
Die exakte Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des potenziellen Erwerbers sowie von Lage und Risikoprofil der Immobilie.
In der Regel werden mindestens 30 % des Kaufpreises als Eigenkapital benötigt, um auch die Nebenerwerbskosten decken zu können. Niedrigere Eigenkapitalquoten sind je nach Einkommensverhältnissen und sonstigen Vermögensgegenständen des Erwerbers möglich, bedeuten in der Regel allerdings einen Zinsaufschlag.
Die "Erbpacht" ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Umgangssprachlich wird allerdings das "Erbbaurecht" oft als "Erbpacht" bezeichnet. Lesen Sie weiter, um alles Wichtige zum Thema "Erbpacht" zu erfahren.
Ein Grundstück kann als "Erbbaurecht" über einen festgelegten Zeitraum (von meist 99 Jahre) gegen einen monatlichen Erbbauzins gepachtet werden. Das Eigentum am Grundstück verbleibt während dieser Zeit beim Erbbaurechtsgeber. Während der Vertragslaufzeit hat der Erbbauberechtigte in der Regel das Recht das Grundstück zu bebauen. Das Erbbaurecht kann während der Vertragslaufzeit durch den Erbbauberechtigten veräußert werden. Am Ende des Erbpachtvertrages fällt das Grundstück wieder an den Erbrechtgeber zurück. Dabei wird bei Wohnbaugrundstücken mindestens 2/3 des Sachwerts der baulichen Anlagen (oftmals als gemeiner Wert bezeichnet) als Entschädigung an den Erbbauberechtigten gezahlt.
Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem Auftraggeber definiert. Lesen Sie hier alles wichtige zum Thema "Alleinauftrag".
Man unterscheidet den „einfachen“ sowie den „qualifizierten Alleinauftrag“, bei dem neben dem Ausschluss Dritter Makler auch ein privater Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer ausgeschlossen ist. Weiterhin werden im Alleinauftrag in der Regel die Angebotskonditionen, zum Beispiel der Angebotspreis und Provisionen geregelt.
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